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AGB

Contrena GmbH - Allgemeine Geschäftbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Contrena GmbH und des Conpicture OnlineShop erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Contrena GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind bei der Contrena GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 2.1 Angebot und Vertragsschluss Vermietungen
Hier gelten zu den AGB der Contrena GmbH die Mietvereinbarung für die Miete von Produkten. [Mehr]

§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, Transaktionsgebühren, Kommissionen, inkl. MwSt. in CHF. Alle Angebote sind unverbindlich. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Contrena GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Contrena GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Contrena GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Contrena GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt von der Contrena GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Contrena GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung
§ 8.1.
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Contrena keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

§ 8.2. Die Gewährleistung von Contrena für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Contrena und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Contrena besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

§ 8.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

§ 8.4. Das Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Contrena schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Contrena noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 8.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Contrena bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

§ 9 Retouren/Garantiehandling
Die Artikel sind bei Contrena GmbH gekauft worden. Generell besteht kein Rückgaberecht. Die Retouren erfolgen nur nach Rücksprache und in Kulanz. Rücksendung innerhalb 3 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum. Rechnungskopie liegen der Rücksendung bei. Wiederverkaufsfähiger Warenzustand (keine defekte Produkte, da gilt die Garantieregelung des Herstellers), originale und aktuelle Verpackung. Warenrücksendungen welche die Retourenregeln nicht erfüllen, können leider nicht bearbeitet werden. Software Produkte haben kein Rückgaberecht nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers. Bei Falschbestellungen und Retouren durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 - 120.00 erhoben.

§ 9.1 Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular (mit Zustimmung der Contrena GmbH und RMA-Nr.) sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Contrena GmbbH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Contrena GmbH verweist den Kunden auf die aktuelle Hersteller Garantie. Wenn eine Hersteller Garantie besteht, die der Kunde direkt einfordern kann, so hat er diese zu benützen. Die Contrena GmbH kann eine Handlingpauschale verlangen, wenn er dieses für den Kunden abwickeln muss. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

§ 9.2 Mängel Leinwände
Sollte der Käufer Mängel entdecken, hat er diese sofort zur Anzeige zu bringen. Andernfalls gilt die Ware mitsamt ihren Mängeln als angenommen und der Anspruch auf Garantie als verfallen. Mehr dazu auch unter der Rubrik Garantie-/RMA-Abwicklung [Garantie-Informationen].

§ 9.3 Garantie Leinwände
Bring In beim Hersteller/Importeur/Distributor – bei einem Garantieaustausch muss die neue Leinwand vom Kunden abgeholt werden oder die neue Leinwand wird gegen Verrechnung der Transportkosten an den Kunden geliefert.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Contrena GmbH.

§ 11 Zahlungskonditionen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, Twint, Postfinance E-Finance, PayPal oder innert 10 Tagen rein netto (bei autorisierten Kunden) zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wir behalten uns nach einer Frist von 10 Tagen vor den Auftrag zu stornieren, wenn keine Zahlung eingetroffen ist.

§ 11.1 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Contrena GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§ 11.2 Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Contrena behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

§ 14 Datenschutz
Die Contrena GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Der Kunde hat die Möglichkeit sich bei Emailverteilern austragen zu lassen.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Birmensdorf ZH. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

§ 16 Schlussbestimmungen

§ 16.1
Contrena behält sich das Recht vor, die AGB's jederzeit zu ändern.

§ 16.2 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB's insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

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